Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.11.2005 - 17 W 42/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3624
OLG Hamm, 30.11.2005 - 17 W 42/05 (https://dejure.org/2005,3624)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.11.2005 - 17 W 42/05 (https://dejure.org/2005,3624)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. November 2005 - 17 W 42/05 (https://dejure.org/2005,3624)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3624) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streiterhöhende Wirkung der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Werklohnanspruch des Unternehmers; Folgen der Aufgabe der Differenzierung zwischen Aufrechnung und Verrechnung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung; Vergütungsforderung des ...

  • Judicialis

    VOB/B § 8 Nr. 3; ; VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 1; ; GKG § 19 Abs. 3 a.F.; ; GKG § 68 Abs. 1; ; GKG § 71 Abs. 1 n.F.; ; RVG § 32 Abs. 2 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Streitwerts im Falle der Hilfsaufrechnung mit einer bestrittenen Gegenforderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Hilfsweise Aufrechnung mit Mängelansprüchen: Streitwert?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welcher Streitwert bei hilfsweiser Aufrechnung mit Mängelansprüchen? (IBR 2006, 426)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 16 O 115/05
  • OLG Hamm, 30.11.2005 - 17 W 42/05

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 456
  • NZBau 2006, 787 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03

    Aufrechenbarkeit gegenseitiger Ansprüche aus einem Werkvertrag; Aufrechnung mit

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2005 - 17 W 42/05
    Diese Unterscheidung zwischen Aufrechnung und Verrechnung hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 23.06.2005 (BauR 2005, 1477 = NJW 2005, 2771 = ZIP 2005, 1561) ausdrücklich aufgegeben, weil das Gesetz eine Verrechnung gegenseitiger Ansprüche nicht vorsieht.
  • BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2005 - 17 W 42/05
    Es macht bei der im Rahmen des Gebührenstreitwertrechts gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. dazu BGH NJW-RR 2005, 506) wertmäßig keinen Unterschied, ob der Besteller vor der Abnahme wegen Mängeln die fehlende Erfüllung anwendet und deshalb die Werklohnforderung kürzt oder die Mangelbeseitigungskosten als kleinen Schadensersatzanspruch geltend macht und hilfsweise die Aufrechnung erklärt (BGH VII ZR 13/00).
  • BGH, 17.03.2004 - XII ZR 162/00

    Streitwert für Klage auf Zahlung künftiger Miete; Gebührenstreitwert einer

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2005 - 17 W 42/05
    In diesem Fall ist die hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung bereits in dem Zahlungsantrag wertmäßig enthalten (vgl. dazu BGH NZM 2004, 423).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2009 - 5 W 58/08

    Streitwert bei Hilfsaufrechnung

    So wird vertreten, dass sich unter besonderer Berücksichtigung der im Gebührenstreitwertrecht angezeigten wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 06.10.2004, VI ME 287/02 [richtig: IV ZR 287/03 - d. Red.] , NJW-RR 2005, 506; Beschluss vom 17.03.2004, XII ZR 162/00, NZM 2004, 423 unter 2. b)) in den Fällen, in denen sich der Auftraggeber in erster Linie mit der fehlenden Fälligkeit verteidigt, z.B. weil er die Abnahme wegen bestimmter Mängel verweigert, und nur hilfsweise mit einem monetären Mängelanspruch (der sich auf die selben Mängel bezieht) die Klageforderung bekämpft, eine Streitwert erhöhende Wirkung der Hilfsaufrechnung verbietet (vgl. Kniffka/Koeble a.a.O.; Kessen, BauR 2005, 1691, 1697; so wohl auch OLG Hamm, Beschluss vom 30.11.2005, 17 W 42/05, NJW-RR 2006, 456f = OLGR Hamm 2006, 455f = IBR 2006, 426 mit Anm. Schwenker zitiert nach juris Rz. 7).

    Die o.a. Entscheidung des OLG Hamm vom 30.11.2005, a.a.O., befasst sich nicht mit der hier gegebenen Konstellation.

  • OLG Brandenburg, 05.02.2014 - 11 W 52/13

    Gebührenstreitwertfestsetzung: Voraussetzungen einer Wertaddition bei Aufrechnung

    OLG Hamm, Beschl. v. 30.11.2005 - 17 W 42/05, Rdn. 6, NJW-RR 2006, 456 = OLG-Rp 2006, 455; Hartmann aaO Rdn. 42; Kurpat aaO; Zöller/Herget aaO; zum sog. Additionsverbot wegen wirtschaftliche Identität Zöller/Hergert aaO, § 5 Rdn. 8).

    OLG Hamm, Beschl. v. 30.11.2005 - 17 W 42/05, Rdn. 6, NJW-RR 2006, 456 = OLG-Rp 2006, 455; Kurpat in Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rdn. 1279 [ZPO-Stichwort Aufrechnung ]; Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 3 Rdn. 16 Stichwort Aufrechnung ; ferner Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., Teil 5, Rdn. 180; Pastor in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rdn. 3176 Stichwort Hilfsaufrechnung a.E.).

  • OLG Stuttgart, 25.11.2010 - 10 W 54/10

    Streitwertfestsetzung: Streitwerterhöhung bei Aufrechnung gegen eine

    Eine Streitwertaddition hat nicht schon immer dann zu unterbleiben, wenn der Beklagte sich gegen eine Werklohnklage hilfsweise mit Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln verteidigt (so auch Kniffka/Jansen/v. Rintelen, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand 16.07.2010, § 631 RdNr. 643; anders wohl OLG Hamm Beschl. v. 30.11.2005, 17 W 42/05, NJW-RR 2006, 456; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl. 2010, § 45 RdNr. 43, allerdings unter Berufung auf vor Aufgabe der Verrechnungstheorie durch den BGH ergangene Rechtsprechung; ebenso Meyer, Gerichtskostengesetz, 10. Aufl. 2008, § 45 RdNR. 28).
  • OLG Brandenburg, 13.10.2016 - 12 U 26/15

    Werkvertrag: Anspruch auf Restwerklohn; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich

    Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 17.574,56 EUR festgesetzt, §§ 47 Abs. 1, 45 Abs. 3 GKG (Werklohnforderung Klägerin: 11.096,20 EUR, Gegenforderung Transportleistungen: 636, 36 EUR, Gegenforderung: Verlust Teppichfliesen: 5.842,00 EUR; die weiteren von der Beklagten geltend gemachten Gegenforderungen betreffen wirtschaftlich dasselbe Interesse wie die Klageforderung und sind daher nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen, vgl. OLG Hamm NJW-RR 2006, S. 456).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2007 - 5 U 125/03

    Zahlung restlichen Werklohns aus mehreren Aufträgen bzgl. der Lieferung und

    Der Senat schließt sich insoweit der Entscheidung des OLG Hamm vom 30.11.2005 - 17 W 42/05, IBR 2006, 426 an.
  • OLG Stuttgart, 19.03.2012 - 13 W 12/12

    Streitwertbemessung: Saldenklage im Kontokorrentverhältnis; Voraussetzungen einer

    Eine Hilfsaufrechnung wirkt sich nur dann streitwerterhöhend aus, wenn sie einen von der Klageforderung unabhängigen Wert enthält (s. z. B. OLG Hamm, Beschl. v. 30.11.2005 - 17 W 42/05 - Tz. 6 [juris]; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.03.2007 - I-5 U 125/03 - Tz. 119 [juris]), der Gegenanspruch darf nicht schon wirtschaftlich in der Klagforderung "stecken" (so Zöller/Herget, a.a.O., § 3 Rn. 16 "Aufrechnung").
  • OLG Hamm, 21.02.2011 - 17 W 38/10

    Verjährung von Werklohnforderungen bei Einleitung eines selbständigen

    Bei einer Hilfsaufrechnung mit einem Mängelanspruch gegen den eingeklagten Vergütungsanspruch des Auftragnehmers findet allerdings eine Streitwerterhöhung unter besonderer Berücksichtigung der im Gebührenstreitwertrecht auch angezeigten wirtschaftlichen Betrachtungsweise in den Fällen nicht statt, in denen sich der Auftraggeber in erster Linie mit der fehlenden Fälligkeit verteidigt (BGH, NJW-RR 2005, 506; BeckRS 2000, 30108493; Senat, NJW-RR 2006, 456; OLG Düsseldorf, BeckRS 2010, 02223; BeckRS 2010, 19993; OLG Stuttgart, BeckRS 2010, 29593; Kniffka/Jansen/von Rintelen, IBR-Online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand 16.07.2010, § 631 BGB, Rdn. 643; Kniffke/Koebele, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 5. Teil, Rdn. 180).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht